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Region 6

Regionalplan 
Region Oberpfalz-Nord

Der Regionale Planungsverband ist Herausgeber des Regionalplans. Dieser stellt ein langfristiges Entwicklungskonzept dar. Bei den jeweiligen Festlegungen des Regionalplans wird, wie in der Raumordnung und Landes- und Regionalplanung gesetzlich vorgeschrieben, zwischen Zielen (Z) und Grundsätzen (G) unterschieden:

Bei Zielen handelt es sich um verbindlich zu beachtende konkrete Vorgaben, für die kein Abwägungsspielraum besteht. Grundsätze hingegen müssen berücksichtigt werden, d.h. der Adressat muss sich damit befassen und sie abwägen, ist jedoch nicht verpflichtend daran gebunden. Ziele und Grundsätze richten sich nicht direkt an Privatpersonen, sondern an öffentliche Stellen (z.B. Gemeinden) und Genehmigungsbehörden (z.B. Landratsamt).

Daneben enthält der Regionalplan auch “gebietliche Festsetzungen”, die in verschiedenen Karten dargestellt sind. Die sog. “Zielkarten” weisen verbindliche Darstellungen auf, bilden also die Ziele und Grundsätze in Form von Karten ab. Wichtigstes Instrument sind hierbei sog. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Diese werden für die Themen “Bodenschätze”, “Wasserversorgung” und “Landschaft” ausgewiesen und sollen sicherstellen, dass für die jeweilige Nutzung ausreichend Fläche zur Verfügung steht und die Flächen dafür "reserviert" werden. In Vorranggebieten sind demnach andere Nutzungen, die sich damit nicht vereinen lassen, ausgeschlossen. In Vorbehaltsgebieten soll der jeweiligen Nutzung ein hohes Gewicht beigemessen werden, d.h. sofern dort anderweitige Belange zum Zuge kommen sollen, muss dies nachvollziehbar begründet werden.

In Ergänzung zu den "Zielkarten" enthält der Regionalplan auch “Begründungskarten”, die keine verbindlichen regionalplanerischen Darstellungen aufweisen, sondern lediglich zur Erläuterung dienen und beispielsweise Inhalte anderer Pläne oder Gesetze darstellen.

Neben einem allgemeinen Kapitel, welches sich mit der regionalen und strukturellen Gesamtentwicklung der Region befasst, enthält der Regionalplan auch “themenspezifische” Kapitel, die in Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen Fachplanung ausgearbeitet wurden, unter anderem für den Bereich Siedlungswesen. Hier wird festgelegt, wo und in welchem Ausmaß Wohn- und Gewerbegebiete entstehen sollen.

Die Ziele und Grundsätze des Regionalplans zum Siedlungswesen sollen dazu beitragen möglichst ideale Standorte für Wohn- und Gewerbenutzung zu finden. Hierbei spielen u.a. die Nähe zu Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten) und die Verkehrsanbindung eine wichtige Rolle. Ein weiteres Kriterium ist die Vereinbarkeit mit anderen Nutzungen. So sollen hochwertige Flächen für die Natur, die Erholung oder die Landwirtschaft möglichst nicht dafür in Anspruch genommen werden. Die Ergebnisse der "Regionalen Wohnbedarfsanalyse" werden hier die Grundlage für eine erforderliche Fortschreibung des Regionalplankapitels "Siedlungswesen" bilden.