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Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord

Ziele und Aufgaben

Im Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Ziele und Aufgaben der regionalen Planungsverbände in Bayern festgelegt:

  • Wichtigste Aufgabe eines regionalen Planungsverbandes ist demnach die Ausarbeitung und Fortschreibung des Regionalplans. Gemäß Art 6 Abs 2 BayLplG beschließen die Regionalen Planungsverbände über Regionalpläne sowie deren Fortschreibung und stimmen dabei die Interessen der Verbandsmitglieder im Rahmen der Landesplanung ab; sie erfüllen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis.
     
  • Die Regionalpläne konkretisieren das Landesentwicklungsprogramm für den Bereich der Planungsregion in fachlicher und örtlicher Hinsicht. Sie legen die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region als Ziele der Raumordnung und Landesplanung fest.
     
  • An der Ausarbeitung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch den regionalen Planungsverband und vor Stellungnahmen des regionalen Planungsverbandes zu den von Staatsbehörden aufzustellenden Zielen der Raumordnung und Landesplanung, für die voraussichtlich eine Anpassungspflicht begründet wird, sind Verbandsmitglieder gemäß Art 8 Abs 5 BayLplG zu beteiligen.
     
  • Die regionalen Planungsverbände wirken außerdem mit
    • bei der Aufstellung staatlicher Planungsziele, 
    • bei der Bauleitplanung, 
    • bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden
    • und im Rahmen von Raumordnungsverfahren.

 

Eine ausführliche Beschreibung von Aufgaben, Zielen und Struktur der Raumplanung in Bayern mit einer Beschreibung der verschiedenen Planungsebenen finden Sie unter folgenden Links:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie